Freie Universität Berlin, ZE Sprachenzentrum, Bereich Deutsch als Fremdsprache
Stand: 09/10
Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) an der Freien Universität Berlin
Häufig gestellte Fragen
• Muss ich die DSH ablegen?
Nein, wenn Sie die Studienberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben. Nein, wenn Sie über ein DSH - Äquivalent verfügen (siehe unten). Ja, wenn Sie diese Bedingungen nicht erfüllen.
• Muss ich mich zur DSH anmelden?
Nein, wenn Sie an der Freien Universität zugelassen sind, werden Sie automatisch schriftlich eingeladen. Mit der Annahme der Einladung durch Rücksendung des unteren Abschnitts sind Sie angemeldet. Nein, wenn Sie an der Feien Universität Berlin für ein Semester befristet immatrikuliert sind und am Semesterende die DSH wiederholen. Jeder befristet Immatrikulierte ist automatisch bereits angemeldet. Sie werden auch nicht mehr zu der Prüfung eingeladen, die Termine werden im Sprachkurs bekanntgegeben. Als Externe können Sie die DSH nicht an der Freien Universität Berlin ablegen.
• Was gilt als Äquivalent zur DSH 2?
Der DSH 2 gleichgestellt sind folgende Sprachprüfungen: • • • • • • TestDaF TDN 4 in allen Prüfungsteilen (4 x TDN 4) Zentrale Oberstufenprüfung des Goethe-Instituts (ZOP) Kleines Deutsches Sprachdiplom (KDS) Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS) Sprachdiplom II der KMK in der alten Fassung Feststellungsprüfung des Studienkollegs
• Wann ist der nächste DSH-Termin?
Die DSH (schriftlicher Teil) wird vor Semesterbeginn, in der Regel Anfang September und Mitte März, angeboten. Der mündliche Teil findet zwei bis vier Wochen später statt. Die genauen Termine stehen in Ihrer DSH-Einladung und auch auf unseren Internetseiten (www.sprachenzentrum.fu-berlin.de / Zulassungsprüfungen / Deutsch als Fremdsprache / DSH – Testinfo).
• Was kostet die DSH?
Für die Teilnahme an der DSH wird eine Prüfungsgebühr von 130,00 € fällig. Die genauen Zahlungsmodalitäten entnehmen Sie bitte unseren...